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Reklamationsregeln

Artikel 1

Mängel im Zusammenhang mit der Unterkunft und Dienstleistungen werden beim Manager oder von ihm beauftragter Person angewendet.

Artikel 2

Reklamationen werden sofort bearbeitet. Falls sie als nicht berechtigt ausgewertet werden, wird den Gästen eine Aufzeichnung der Beschwerde ausgeschrieben. In der Aufzeichnung wird eine genaue Identifizierung der Dienstleistung und die Zeit der Ausführung der Dienstleistung, wo die Gäste den Fehler sehen und wie die Reklamation geregelt werden sollte (Rabatt aus dem Preis der Dienstleistung, usw.), angeführt.

Artikel 3

Über die Reklamation der Mängel entscheidet der Manager oder eine von ihm berechtigte Person, und das unverzüglich, in komplizierten Fällen innerhalb von drei Tagen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen. (Gesetz Nr. 250/2007 Slg. in der Fassung der späteren Vorschriften über Verbraucherschutz).

Artikel 4

Im Bereich der Unterkunft hat der Gast das Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und rechtzeitige Beseitigung von Mängeln, nämlich auf: a) Austausch von defekten oder Vervollständigung von kleinen Ausrichtungen des Zimmers b) falls es nicht möglich ist, den Mangel zu beseitigen, trotzdem wird der Raum vermietet, hat der Gast das Recht auf Rabatt aus dem Grundpreis für das Zimmer c) Kündigung des Vertrages vor Übernachtung und Geldrefundierung, wenn für den Service bereits bezahlt wurde.

Artikel 5

Es ist notwendig, dass der Gast den Mitarbeitern der Pension benötigte Mitwirkung zur Erledigung der Reklamation bereitstellt, besonders wahre Informationen über die gewährte Leistung.

Artikel 6

In der Bestätigung der Reservierung einer Dienstleistung sind die Stornogebühren für die vorbestellte und auf ein festes Datum festgelegte unverlangte Dienstleistung angeführt.

In Žilina, 8. 10. 2011